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Handbuch für Immobilienverkäufer

Handbuch für Immobilienverkäufer

Costa del Sol, Andalusien, Spanien — Der vollständige Leitfaden 2026: Von der Verkaufsentscheidung bis zum Geldeingang

März 2026 25 Min. Lesezeit

EDENOVO.COM

HANDBUCH FÜR IMMOBILIENVERKÄUFER

Costa del Sol, Andalusien, Spanien

Der vollständige Leitfaden 2026: Von der Verkaufsentscheidung bis zum Geldeingang

Aktualisiert: März 2026

Einleitung: Warum jetzt der strategisch richtige Zeitpunkt für einen Verkauf ist

Das Jahr 2026 ist für Verkäufer einer der lukrativsten Immobilienmärkte in der gesamten Geschichte der Costa del Sol. Das Angebot ist im Jahresvergleich um 20 % zurückgegangen, Neubauten machen weniger als 8 % aller Verkäufe aus, und die Preise haben mit 5.162–5.258 Euro pro Quadratmeter in Marbella ein historisches Hoch erreicht. Die internationale Nachfrage ist stabil: Ausländische Käufer machen mehr als 63 % aller Transaktionen aus, und 40–45 % der Geschäfte werden bar abgewickelt – unabhängig von den Hypothekenzinsen.

Gleichzeitig bestraft der Markt diejenigen hart, die die Komplexität des Prozesses unterschätzen. Fehler bei der Preisgestaltung, unvollständige Unterlagen, nicht registrierte Anbauten und Unkenntnis der steuerlichen Verpflichtungen verwandeln einen gewinnbringenden Verkauf in monatelangen Stress und finanzielle Verluste.

Dieser Leitfaden deckt alle Aspekte des Verkaufs ab: rechtliche Vorbereitung, Preisgestaltung, Marketing, Verhandlungen, Steuerplanung und Verwaltung nach dem Verkauf. Besonderes Augenmerk wird auf die Besonderheiten von Verkäufern mit Wohnsitz außerhalb der EU gelegt: Bürger aus der Ukraine, Kasachstan, Polen und anderen Ländern außerhalb der EU.

Der Verkäufermarkt: Zahlen, die Sie kennen sollten

Das Verständnis des Marktkontexts ist der erste Schritt zu einer richtigen Verkaufsstrategie. Die aufgeführten Daten helfen Ihnen, Ihre Immobilie fundiert zu bewerten und realistische Erwartungen hinsichtlich des Zeitrahmens zu formulieren.

Kennzahl Wert (2026) Was bedeutet das für den Verkäufer
Durchschnittspreis in Marbella 5.162–5.258 €/m² Historisches Hoch – der Markt ist günstig für liquide Objekte
Preisanstieg in Estepona (im Jahresvergleich) +15–17,4 % Größtes Kapitalisierungspotenzial – Verkäufer sind hier im Vorteil
Rückgang des Bestands (im Jahresvergleich) –20 % Das Angebotsdefizit erhöht die Verhandlungsmacht der Verkäufer
Anteil ausländischer Käufer >63 % Das Marketing muss mehrsprachig und international ausgerichtet sein
Anteil der Barzahlungsgeschäfte 40–45 % (Provinz Málaga) Die meisten qualifizierten Käufer sind nicht auf Banken angewiesen
Durchschnittliche Vermarktungsdauer (ca. Preis) 3–6 Monate Bei überhöhtem Preis – 12+ Monate und erzwungener Preisnachlass
Agenturprovision (Standard) 5 % + MwSt. (21 %) Bei der Berechnung des Nettoumsatzes in das Finanzmodell einbeziehen
Der Markt im Jahr 2026 ist ein Verkäufermarkt, jedoch mit einer Nuance: Der Käufer hat es hier nicht eilig. Es handelt sich um einen Markt für Bestandsimmobilien (Ferienimmobilien), auf dem der Käufer eine große Auswahl hat und nicht durch dringenden Bedarf motiviert ist. Der richtige Preis und eine makellose Präsentation entscheiden über alles.

Kosten für den Verkäufer: vollständiges Finanzmodell

Bevor Sie eine Verkaufsentscheidung treffen, müssen Sie wissen, wie viel Sie tatsächlich „in die Hand“ bekommen. Die Transaktionskosten des Verkäufers an der Costa del Sol betragen in der Regel 4 % bis 8 % des Verkaufspreises, zuzüglich Kapitalertragssteuern.

Kostenposten Partei Ungefähre Höhe Anmerkung
Provision der Immobilienagentur Verkäufer 5 % + MwSt. (21 %) = ~6,05 % des Preises Marktüblich; bei einigen Agenturen 4–6 %
Rechtsberatung (Verkäufer) Verkäufer 0,5–1 % des Preises Empfohlen; besonders wichtig für Nichtansässige
Kapitalertragssteuer (CGT/IRNR) Verkäufer 19 % (EU/EWR) oder 24 % (Nicht-EU) des Nettogewinns Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Steuern“
Kommunale Wertzuwachssteuer Verkäufer Hängt von der Gemeinde und der Haltedauer ab Möglicherweise null, wenn kein Gewinn erzielt wurde
Einbehaltung von 3 % durch den Käufer Der Käufer zahlt an die AEAT für den Verkäufer 3 % des Preises (Steuervorauszahlung) Nur wenn der Verkäufer nicht ansässig ist; wird bei Überzahlung zurückerstattet
Löschung der Hypothek (Cancelación hipoteca) Verkäufer 500–1 500 Euro Notar- und Eintragungsgebühren für die Löschung der Belastung
Energieausweis (CEE) Verkäufer 150–500 Euro Unverzichtbar für jedes Marketing
Aktualisierung der Nota Simple Verkäufer ~10–30 Euro Aktuelles Dokument erforderlich (nicht älter als 3 Monate)
Praktische Berechnung: Wenn Sie eine Immobilie für 500.000 € verkaufen, die Sie für 300.000 € gekauft haben, beträgt Ihr steuerpflichtiger Gewinn ~200.000 € (abzüglich der dokumentierten Kosten für Kauf und Renovierung). Steuer für Nicht-EU-Ausländer: 200.000 € × 24 % = 48.000 €. Zuzüglich Maklerprovision 30.250 € (6,05 %). Gesamtkosten ~78.250 € von 500.000 €, d. h. ~15,6 %. Berechnen Sie Ihr Modell, BEVOR Sie auf den Markt gehen.

Rechtliche Vorbereitung: Dokumente, die alles entscheiden

Ein erfahrener Käufer wird auf jeden Fall eine unabhängige rechtliche Due-Diligence-Prüfung Ihres Objekts in Auftrag geben. Damit der Deal nicht platzt – und keine kostspieligen Zugeständnisse erfordert –, müssen Sie selbst alle rechtlichen Mängel vor dem Markteintritt aufdecken und beseitigen. Dies ist kein bürokratischer Aufwand, sondern ein wirkungsvolles Marketinginstrument: Ein „rechtlich einwandfreies“ Objekt mit vollständiger Dokumentation verkauft sich schneller und zu einem höheren Preis.

Obligatorisches Dokumentenpaket (Dekret 218/2005)

Das Dekret der andalusischen Regierung 218/2005 überträgt die direkte Verantwortung für die Zusammenstellung der Unterlagen auf die Immobilienagentur und den Verkäufer. Die Strafen für Verstöße gegen die Anforderungen betragen bis zu 30.000 Euro pro Objekt. Vor der Veröffentlichung einer Anzeige müssen Sie über Folgendes verfügen:

Dokument Was bestätigt Wichtiger Hinweis
Escritura de Compraventa (Kaufvertrag) Eigentumsrecht und dessen Geschichte Wenn die Urkunde nicht alle tatsächlichen Gebäude widerspiegelt, ist vor dem Verkauf eine Aktualisierung erforderlich
Nota Simple Informativa Belastungen, Hypotheken, Pfändungen, Dienstbarkeiten Das Dokument darf nicht älter als 3 Monate sein
IBI-Quittung für das laufende Jahr Zahlung der kommunalen Grundsteuer IBI-Schulden gehen auf den neuen Eigentümer über und blockieren den Notar
Müllgebührenquittung Zahlung der Müllabfuhrgebühr In einigen Gemeinden in der Wasserrechnung enthalten
Energieausweis (CEE) Energieeffizienzklasse A–G Für jede Vermarktungsmaßnahme obligatorisch; 10 Jahre gültig
Licencia de Primera Ocupación (LPO) Rechtmäßigkeit des Baus und Bewohnbarkeit Das Fehlen einer LPO ist für die meisten Käufer mit Hypothek ein Ausschlusskriterium
Certificado de la Comunidad Keine Schulden gegenüber der Eigentümergemeinschaft KORRIGIERT: Der Notar fordert dieses Dokument am Tag der Unterzeichnung an; besorgen Sie es sich vorab beim Hausverwalter
Documento Informativo Abreviado (DIA) Zusammenfassendes Informationsdokument für den Käufer Die Agentur erstellt dieses Dokument auf der Grundlage aller aufgeführten Unterlagen

Nicht registrierte Anbauten: Lösen Sie das Problem vor dem Verkauf

Dies ist einer der Hauptgründe für das Scheitern von Transaktionen an der Costa del Sol. Wenn Ihre Immobilie Anbauten aufweist, die nicht in der notariellen Urkunde vermerkt sind – sei es eine verglaste Terrasse, ein Pool, ein zusätzliches Schlafzimmer oder eine Garage –, wird der Käufer dies bei der Due Diligence feststellen. Folgen: Forderung nach einem Preisnachlass, Verweigerung der Hypothek durch die Bank oder vollständiger Rücktritt vom Kaufvertrag.

  • Wenn der Anbau älter als 6 Jahre ist: Beauftragen Sie einen Architekten mit der Ausstellung eines Certificado de Antigüedad (Altersbescheinigung) und lassen Sie die Änderungen im Kataster und im Grundbuch eintragen.
  • Wenn sich der Anbau auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (suelo rústico) befindet: Es ist eine DAFO-Bescheinigung (Declaración de Asimilado a Fuera de Ordenación) erforderlich – das Verfahren dauert 4–6 Monate und kostet 3.000–5.000 Euro
  • Eine vorausschauende Legalisierung ist eine Investition: Eine rechtlich einwandfreie Immobilie ist teurer und verkauft sich schneller
Historisches Risiko in Marbella: In der Region Marbella gibt es Tausende von Villen mit illegalen Anbauten, die in der Zeit zwischen den Flächennutzungsplänen PGOU von 1986 und 1998 entstanden sind. Führende Anwälte auf Käuferseite lehnen es heute ab, Objekte ohne fertiges DAFO (für ländliche Objekte) oder ohne aktualisierte notarielle Urkunde zu prüfen. Beginnen Sie mit der Überprüfung der Unterlagen 4–6 Monate vor dem Markteintritt.

Andalusisches Wohnungsgesetz Ley 5/2025: Was sich für den Verkäufer geändert hat

Das am 24. Januar 2026 in Kraft getretene andalusische Wohnungsgesetz (Ley 5/2025) bringt drei wesentliche Änderungen mit sich, die Verkäufer direkt betreffen:

  • Register für Immobilienmakler (Registro de Agentes Inmobiliarios): Ein Makler muss nun über eine einschlägige Ausbildung oder mindestens vier Jahre Berufserfahrung, eine Berufshaftpflichtversicherung und finanzielle Garantien verfügen. Die Zusammenarbeit mit einem nicht registrierten Makler birgt rechtliche Risiken für den Verkäufer – überprüfen Sie stets die Lizenz
  • Verstärkter Schutz vor illegaler Besetzung (Okupación): Das Gesetz bietet Eigentümern verbesserte Instrumente zum Schutz und zur beschleunigten Räumung von Immobilien durch illegale Bewohner
  • Anreize für das Angebot von VPO-Wohnungen: Investoren, die Gewinne aus dem Verkauf im Rahmen von sozialen Wohnungsbauprojekten erzielen möchten, können neue Vergünstigungen in Anspruch nehmen

Preisgestaltung: Wissenschaft und Psychologie

Vergleichende Marktanalyse (CMA)

Der richtige Preis ist die Grundlage für einen erfolgreichen Verkauf. Keine Marketingkampagne und kein professionelles Foto können eine überteuerte Immobilie retten. Auf dem Markt der Costa del Sol, wo 63 % der Käufer Ausländer sind, die Zugang zu globalen Datenbanken haben und mit qualifizierten Maklern zusammenarbeiten, ist es unmöglich, den Markt zu täuschen.

:- :- :-
Überhöhter Preis (+20 % gegenüber dem Markt) Die Immobilie „brennt“ seit mehr als 12 Monaten auf dem Markt. Käufer vermuten versteckte Mängel. Fazit: erzwungener Preisnachlass von 10–20 % Ungeeignete Strategie
Preis leicht über dem Marktpreis (+5–8 %) Mäßiges Interesse. Angebote mit vernünftigen Preisverhandlungen möglich. Dauer: 4–8 Monate ️ Akzeptabel bei Verhandlungsbereitschaft
Marktpreis (CMA) Schnelles Interesse, wettbewerbsfähige Angebote, minimale Verhandlungsspielräume. Dauer: 1–4 Monate Optimale Strategie
Preis unter Marktwert (–5–10 %) Sofortige Nachfrage, konkurrierende Angebote möglich. Verkauf innerhalb von 2–6 Wochen Strategie für einen schnellen Verkauf
Einblick der besten Agenturen: „Markttest“ – eine riskante Strategie. Der Markt an der Costa del Sol ist ein Markt für Bestandsimmobilien (Ferienimmobilien): Der Käufer hat hier keine Eile und die Wahl. Eine Immobilie, die 6+ Monate lang zu einem überhöhten Preis auf dem Markt ist, wird zunehmend als „Problemobjekt“ wahrgenommen. Der Preisnachlass bei einer späteren Preissenkung übersteigt in der Regel deutlich den, der bei einem von Anfang an angemessenen Preis erzielt worden wäre.

Was beeinflusst den Preis im Jahr 2026?

Ein qualifizierter Makler bewertet bei der Durchführung einer CMA nicht nur die Fläche und die Lage, sondern auch eine Reihe spezifischer Faktoren, die den Preisaufschlag oder -rabatt auf dem Markt der Costa del Sol bestimmen:

  • Südausrichtung (sur): +10–15 % zum Marktwert
  • Energieeffizienzklasse A/B (NZEB): Aufschlag von 10–20 % bei deutschen und skandinavischen Käufern; Objekte der Klassen F/G – erfordern bald eine obligatorische Modernisierung
  • Geschlossene Wohnanlage (Gated Community) mit 24/7-Sicherheitsdienst: +15–25 % auf den Marktwert
  • Meerblick (sea view / first line beach): Aufschlag von 30–50 %+ je nach Qualität
  • Bezugsfertigkeit (turnkey): Einsparungen des Käufers bei Renovierungskosten – direkter Aufschlag auf den Preis
  • Vorhandensein einer gültigen VFT-Lizenz (beim Kauf zur Vermietung): bedeutender Vorteil auf dem Markt im Jahr 2026 nach der Verschärfung der Vergabe neuer Lizenzen
  • Illegale Anbauten ohne Dokumente: Preisnachlass von 5–15 % oder vollständiger Rücktritt vom Geschäft

Vorbereitung der Immobilie für den Verkauf: Staging und visuelles Marketing

Über 90 % der internationalen Käufer beginnen ihre Suche online. Der erste Eindruck – die Fotos – entscheidet darüber, ob ein potenzieller Käufer überhaupt eine Besichtigung anfragen wird. Auf dem Markt in Marbella, wo Objekte mit professionellen Fotos, virtuellen Rundgängen und Drohnenvideos konkurrieren, kommt eine minderwertige Präsentation einem freiwilligen Preisnachlass gleich.

Entpersonalisierung und grundlegende Vorbereitung

  • Entfernen Sie persönliche Gegenstände: Familienfotos, religiöse Symbole, auffällige Sammlungen. Der Käufer soll sich selbst vorstellen können, nicht Sie
  • Beheben Sie alle kleinen Mängel (Mängelprotokoll): tropfende Wasserhähne, abgesplitterte Fliesen, nicht geschmierte Türscharniere, abblätternde Farbe
  • Generalreinigung und professionelle Endreinigung – einschließlich Fenster, Jalousien, Klimaanlagen
  • Ein makelloser Pool und Garten: Sie verkaufen einen Lebensstil; ein vergilbter Rasen oder ein mit Algen bewachsener Pool zerstören den ersten Eindruck sofort
  • Neutrale Farbpalette: Ein frischer Anstrich in hellen, neutralen Tönen lässt die Räume größer und attraktiver wirken

Staging: Eine Präsentation, die einen Lebensstil verkauft

Ein Käufer an der Costa del Sol erwirbt nicht nur Quadratmeter – er erwirbt einen Lebensstil. Das richtige Staging vermittelt diesen Lebensstil von der ersten Sekunde der Besichtigung an.

  • Möbel: Weniger ist mehr. Entfernen Sie Überflüssiges, lassen Sie breite Durchgänge (mindestens 90 cm). Weniger Möbel = mehr Raumgefühl
  • Licht ist das wichtigste Instrument: Öffnen Sie Jalousien und Vorhänge, putzen Sie die Fenster gründlich. Die Sonne Marbellas verkauft sich von selbst – behindern Sie sie nicht
  • Akzent auf den mediterranen Lifestyle: Terrasse mit Sitzecke und Essbereich, Duft frischer Blumen, leichte Leinenstoffe
  • Küche und Bad: Sie verkaufen die Immobilie. Einfache, kostengünstige Modernisierungen – neue Armaturen, frisches Dekor, saubere Spiegel – erzielen eine überproportional große Wirkung
  • Entfernen Sie Fernseher aus dem Blickfeld bei Besichtigungen: Käufer kommen an die Costa del Sol wegen des mediterranen Lebensstils, nicht wegen der Bildschirme. Neutrale Kunst und hochwertige Beleuchtung wirken deutlich besser
  • Saisonale Anpassung: im Frühling – frisches Grün und ein Esstisch auf der Terrasse; im Sommer – ein fertiger Pool mit einer schattigen Ecke; im Herbst – warme Textilien und ein Kamin

Professionelle Foto- und Videoaufnahmen: absoluter Standard

  • Professionelle Fotografie: Ein Objekt mit professionellen Fotos erhält 90 % mehr Aufrufe im Vergleich zur Konkurrenz – das ist keine Option, sondern das absolute Minimum
  • Videotour: ein kurzer, filmischer Clip (1–3 Minuten) mit Schwerpunkt auf Lifestyle und Lage, statt einer Aufzählung der Zimmer
  • 360°-Rundgang (virtuelle Besichtigung): von entscheidender Bedeutung für internationale Käufer, die ihre Entscheidung über eine Immobilie treffen, bevor sie nach Spanien reisen
  • Luftaufnahmen (Drohne): unverzichtbar für Villen, Häuser mit Grundstück und Objekte mit Aussicht
  • Aufnahmen in der Dämmerung: Fotos zur Sonnenuntergangszeit unterstreichen die Atmosphäre besonders vorteilhaft – vor allem bei westlich ausgerichteten Objekten mit Pool

Marketing und Auswahl der Agentur: So finden Sie Ihren Käufer

Exklusivvertrag vs. offene Listung

Die Wahl des Kooperationsmodells mit der Agentur ist eine der wichtigsten Entscheidungen des Verkäufers. Auf dem Markt der Costa del Sol gibt es drei Hauptmodelle:

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Exklusivvertrag Eine Agentur – volle Verantwortung für das Marketing Einheitliche Preisgestaltung, maximale Investitionen der Agentur in das Marketing, klare Kommunikation Vollständige Abhängigkeit von einem einzigen Makler
Offene Listung Objekt wird parallel von mehreren Agenturen angeboten Theoretisch größere Reichweite Chaos bei der Preisgestaltung, Eindruck eines „Notverkaufs“, niemand investiert ernsthaft in Marketing
Diskreter Verkauf (Discreet Sale) Das Objekt wird vertraulich über den Kundenstamm verkauft Maximale Privatsphäre für UHNWI Begrenzte Reichweite
Empfehlung führender Agenturen: Der Exklusivvertrag ist das effektivste Modell. Wenn die Agentur weiß, dass sie nur bei erfolgreichem Verkauf eine Provision erhält und dass Konkurrenten das Geschäft nicht unterbieten, investiert sie in professionelles Marketing, Fotografie, internationale Vermarktung und die aktive Bearbeitung des Käuferstamms. Ein offenes Listing bei einem Dutzend Agenturen schafft die Illusion einer großen Reichweite, zerstört jedoch die Preisgestaltung und signalisiert dem Markt, dass es sich um eine „problematische“ Immobilie handelt.

Marketingkanäle und internationale Reichweite

  • Globale Portale: Idealista, Fotocasa, Rightmove (für Großbritannien), Kyero, ThinkSpain – das Herzstück des digitalen Vertriebs
  • Partnernetzwerke und MLS: Der Zugang zu den Datenbanken von Partneragenturen in ganz Europa und darüber hinaus ist entscheidend für die Erreichung von Käufern aus der GUS
  • Gezielte digitale Werbung: Instagram, Facebook, Google Ads mit Geotargeting auf Schlüsselmärkte (Polen, Skandinavien, Deutschland, Großbritannien)
  • SEO und GEO-Optimierung: Im Jahr 2026 wird ein Großteil der ausländischen Käufer ihre ersten Suchanfragen über ChatGPT, Perplexity und andere LLM-Assistenten stellen – die Agentur muss daher semantisch reichhaltige, fachkundige Inhalte bereitstellen
  • Professionelle PR und soziale Medien: YouTube-Touren, Instagram Reels und LinkedIn-Beiträge, um ein wohlhabendes internationales Publikum zu erreichen

Fünf Verkaufsphasen: Der vollständige Algorithmus

Der Verkaufsprozess besteht aus fünf aufeinanderfolgenden Phasen. Das Verständnis jeder einzelnen Phase ermöglicht es, Zeitrahmen zu steuern und Überraschungen zu vermeiden.

Phase 1 – Vorbereitung vor der Listung (1–6 Wochen)

  1. Prüfung der Unterlagen: Überprüfen Sie das Vorhandensein und die Aktualität aller Dokumente aus der Checkliste (Escritura, Nota Simple, IBI, CEE, LPO, Comunidad). Stellen Sie rechtliche Mängel fest
  2. Legalisierung von Anbauten: Leiten Sie gegebenenfalls den Prozess zur Aktualisierung der Escritura, zur Beantragung eines DAFO oder eines Certificado de Antigüedad ein. Verschwenden Sie keine Zeit
  3. Wertgutachten (CMA): Beauftragen Sie einen zertifizierten Makler mit einer vergleichenden Marktanalyse. Als Ausgangspunkt dienen vergleichbare Markttransaktionen (comparables); berücksichtigen Sie für die Steuerplanung separat den Valor de Referencia (Katasterwert)
  4. Steuerplanung: Lassen Sie sich vor dem Markteintritt von einem Steuerberater über die voraussichtliche Kapitalertragsteuer (CGT) und Wertzuwachssteuer (Plusvalía) beraten – dies beeinflusst den für Sie akzeptablen Mindestpreis
  5. Staging und Fotoshooting: Entpersonalisierung, Reinigung, kleinere Reparaturen, professionelle Fotos
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Nota Simple (Aktualisierung) Verkäufer / Rechtsanwalt 3–5 Werktage Feststellung unbekannter Belastungen
Energieeffizienzzertifikat (CEE) Zertifizierter Fachmann 1–2 Wochen Niedrige Klasse (F/G) – Rabatt möglich
Legalisierung von Anbauten Architekt + Stadtverwaltung 1–6 Monate Verzögerungen durch Bürokratie; frühzeitig beginnen
DAFO für ländliche Objekte Architekt + Gemeinde 4–6 Monate Anforderung einer modernen Kläranlage; 3.000–5.000 €
Staging und Fotoshooting Agentur / Home Stager 1–2 Wochen Unterbewertung – direkter Preisverlust

Phase 2 – Marketing und Besichtigungen (1–6 Monate)

Nach der Unterzeichnung des Vertrags mit der Agentur und der Veröffentlichung des Inserats beginnt die aktive Phase der Käufersuche. Ihre Rolle als Verkäufer besteht darin, die maximale Verfügbarkeit der Immobilie für Besichtigungen sicherzustellen.

  • Übergeben Sie die Schlüssel an den Makler: Objekte mit sofortigem Zugang werden vorrangig besichtigt. Wenn für jede Besichtigung ein Termin vereinbart werden muss, verlieren Sie Geschäfte
  • Seien Sie flexibel: Käufer fliegen oft für 2–3 Tage nach Spanien mit einem dichten Besichtigungsplan. Eine Absage der Besichtigung am gewünschten Tag = Verlust eines Kunden
  • Neutrale Umgebung: Wenn das Objekt bewohnt ist – entfernen Sie Haustiere und minimieren Sie persönliche Gegenstände vor jeder Besichtigung
  • Feedback: Bitten Sie den Makler, nach jeder Besichtigung einen Bericht zu erstellen. Wenn die Immobilie besichtigt, aber keine Angebote abgegeben werden, liegt das Problem möglicherweise beim Preis oder bei der Präsentation
  • Nach 4–6 Wochen ohne Angebote: Führen Sie ein ernsthaftes Gespräch mit dem Makler über den Preis. Warten Sie nicht 6 Monate

Phase 3 – Angebot und Reservierungsvereinbarung

Wenn ein Käufer gefunden ist, übermittelt der Makler ein schriftliches Angebot. In dieser Phase sind Verhandlungskompetenz und schnelle Reaktionsfähigkeit wichtig.

  • Kaufangebot: Enthält in der Regel den angebotenen Preis, den gewünschten Abschlusstermin und die Bedingungen (Hypothek, Begutachtung usw.)
  • Preisverhandlungen: Der Makler fungiert als Puffer. Legen Sie für sich selbst rechtzeitig einen akzeptablen Mindestbetrag fest – während der Verhandlungen hindern Emotionen daran, rationale Entscheidungen zu treffen
  • Reservierungsvereinbarung (Reservation Agreement): Der Käufer leistet eine Anzahlung (6.000–10.000 Euro), um die Immobilie für 7–14 Tage vom Markt zu nehmen. Due Diligence
  • Was gehört zum Objekt: Vereinbaren Sie im Voraus eine Liste der beweglichen Gegenstände – Möbel, Technik, Kunstobjekte. Halten Sie dies schriftlich fest

Phase 4 – Arras-Vertrag und rechtliche Prüfung (2–4 Wochen)

Nach erfolgreicher Due Diligence seitens des Käufers wird ein verbindlicher privater Kaufvertrag – Contrato de Arras Penitenciales – unterzeichnet.

Situation Konsequenz für den Verkäufer
Der Käufer tritt vom Vertrag zurück Der Käufer verliert die Anzahlung (10 %). Der Verkäufer behält den Betrag ein
Der Verkäufer tritt vom Geschäft zurück Der Verkäufer ist verpflichtet, die Anzahlung in doppelter Höhe (20 % des Preises) zurückzuerstatten
Bei der Due Diligence festgestellte Rechtsmängel Der Käufer hat das Recht, die Beseitigung der Mängel oder eine Preisminderung zu verlangen; unter bestimmten Voraussetzungen – die Auflösung des Vertrags mit Rückerstattung der Anzahlung
Vollmacht (Poder Notarial): Wenn Sie nicht vorhaben, bei der Unterzeichnung des Arras-Vertrags und der notariellen Urkunde persönlich in Spanien anwesend zu sein, sollten Sie rechtzeitig eine notarielle Vollmacht auf den Namen Ihres spanischen Anwalts ausstellen lassen. So kann die Transaktion ohne Verzögerungen abgeschlossen werden, die durch einen kurzfristigen Flug entstehen könnten.

Phase 5 – Notarielle Beurkundung (Escritura) und nachvertragliche Verpflichtungen

  1. Notarielle Unterzeichnung: In Anwesenheit des Notars händigt der Käufer einen Bankscheck oder einen Überweisungsbeleg aus; der Notar beglaubigt die Transaktion; die Schlüssel werden dem Käufer übergeben
  2. Einbehaltung von 3 % (für nicht ansässige Verkäufer): Der Käufer behält 3 % des Kaufpreises ein und überweist diesen über das Formular Modelo 211 an die AEAT. Dies ist eine Vorauszahlung auf Ihre Kapitalertragsteuer
  3. Zahlung der Plusvalía Municipal: innerhalb von 30 Werktagen ab dem Datum der Unterzeichnung der notariellen Urkunde
  4. Einreichung des Formulars Modelo 210 (für Nichtansässige): innerhalb von 4 Monaten nach dem Verkauf. Ihr Anwalt berechnet die tatsächliche Kapitalertragsteuer, zahlt die Differenz oder beantragt die Rückerstattung der Überzahlung
  5. Löschung der Hypothek: Wenn die Immobilie mit einer Hypothek belastet war, löscht Ihre Bank die Belastung am Tag des Abschlusses (Bezahlung aus den Verkaufserlösen)
  6. Umschreibung des Mietvertrags: Benachrichtigen Sie die Anbieter von Strom, Wasser, Gas und Internet über den Eigentümerwechsel
  7. Stornierung von Lastschriften: Deaktivieren Sie alle automatischen Zahlungen für Versorgungsrechnungen

Steuern des Verkäufers: detaillierte Aufschlüsselung

Der steuerliche Bereich ist für ausländische Verkäufer der stressigste Aspekt. Unkenntnis der Details führt zu unerwarteten Verlusten. Nachfolgend finden Sie die vollständige Steuerarchitektur für Verkäufer in Andalusien.

Kapitalertragsteuer: IRPF und IRNR

Beim gewinnbringenden Verkauf einer spanischen Immobilie entsteht die Verpflichtung zur Zahlung der Kapitalertragsteuer. Der Steuersatz und die Zahlungsmodalitäten hängen von Ihrem Steuerstatus ab.

Formel zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage:

Steuerpflichtiger Gewinn = Verkaufspreis (abzüglich Maklerprovision und Rechtskosten für den Verkauf) − Anschaffungskosten (zuzüglich aller belegten Kosten für den Kauf und für bauliche Verbesserungen)

Was ist in den „Anschaffungskosten“ enthalten (minderungsfähig) Was NICHT enthalten ist
Kaufpreis gemäß notarieller Urkunde Laufende Instandhaltungskosten (Anstrich, Möbel)
ITP oder IVA, die beim Kauf gezahlt wurden Persönliche Gegenstände und Einrichtungsgegenstände
Notar- und Registrierungsgebühren beim Kauf Nebenkosten
Rechtskosten beim Kauf Kosten ohne offizielle Rechnungen (Belege)
Durch Belege nachgewiesene bauliche Verbesserungen (mit Rechnungen) Mietkosten, falls Sie die Immobilie vermietet haben
Maklerprovision beim Verkauf (wird vom Verkaufspreis abgezogen)

Steuersätze für verschiedene Verkäufergruppen

Verkäuferkategorie Kapitalertragsteuersatz (2026)
In Spanien steuerlich ansässig (IRPF) Progressive Steuertabelle: 19 % (bis 6.000 €) → 21 % (6.001–50.000 €) → 23 % (50.001–200.000 €) → 28 % (über 300.000 €)
Nichtansässiger – EU-/EWR-Bürger (Polen u. a.) 19 % des Nettogewinns (Feststeuer)
Nichtansässiger – Staatsangehöriger eines Drittlandes (Ukraine, Kasachstan, Großbritannien, USA u. a.) 24 % des Nettogewinns (fest)
Wichtig für Staatsangehörige der Ukraine und Kasachstans: Im Jahr 2026 beträgt der CGT-Satz für Nichtansässige aus Ländern außerhalb der EU/des EWR 24 % des Nettogewinns. Das Schlüsselwort lautet „Netto“: Eine sorgfältige Erfassung aller dokumentierten Ausgaben (mit offiziellen Rechnungen für Kapitalreparaturen) verringert direkt die Steuerbemessungsgrundlage. Lassen Sie sich vor Vertragsunterzeichnung von einem Steuerberater beraten – das kann Ihnen Zehntausende Euro einsparen.

3 %-Einbehalt (Retención del 3 %)

Wenn Sie nicht in Spanien ansässig sind, ist der Käufer gesetzlich verpflichtet, 3 % des Kaufpreises einzubehalten und diese innerhalb eines Monats an die AEAT (Modelo 211) abzuführen. Dies ist keine zusätzliche Steuer – es handelt sich um eine Vorauszahlung auf Ihre Kapitalertragsteuer (CGT).

  • Wenn die tatsächliche Kapitalertragsteuer (CGT) > 3 % des Kaufpreises beträgt: Sie zahlen die Differenz über das Formular 210 nach (Frist: 4 Monate ab Verkaufsdatum).
  • Wenn die tatsächliche Kapitalertragsteuer (CGT) < 3 % des Preises beträgt (Verlust oder geringer Gewinn): Sie erhalten die Differenz über das Formular 210 zurück. Verpassen Sie nicht die Einreichungsfrist – sonst verlieren Sie Ihren Anspruch auf Rückerstattung
  • Bei einem Verlustgeschäft: Sie haben Anspruch auf die vollständige Rückerstattung der einbehaltenen 3 %. Dazu müssen Sie das Formular Modelo 210 mit der Verlustberechnung einreichen und die notariellen Kauf- und Verkaufsverträge beifügen

Berechnungsbeispiel: Sie verkaufen eine Immobilie für 300.000 € (Kaufpreis 220.000 € + Kosten 25.000 € = Bemessungsgrundlage 245.000 €). Gewinn: 55.000 €. Einbehaltung von 3 % bei Abschluss: 9.000 €. Ihre Kapitalertragsteuer (CGT) (Nicht-EU-Gebietsansässiger): 55.000 € × 24 % = 13.200 €. Nachzahlung über Modelo 210: 4.200 €. Wäre die Immobilie für 240.000 € verkauft worden (Verlust): Sie reichen das Formular Modelo 210 ein, um 7.200 € (3 % von 240.000 €) zurückzufordern.

Steuerbefreiungen: Wann keine (oder eine geringere) Kapitalertragsteuer anfällt

Grund für die Befreiung Bedingungen Anwendbarkeit
Verkauf des Hauptwohnsitzes + Reinvestition in eine neue Immobilie Die Mittel werden innerhalb von 2 Jahren (vor oder nach dem Verkauf) in einen anderen Hauptwohnsitz in Spanien oder der EU reinvestiert Nur für in Spanien steuerlich ansässige Personen
Verkäufer ist älter als 65 Jahre (Hauptwohnsitz) Die Immobilie war ≥ 3 Jahre lang gewöhnlicher Wohnsitz; vollständige Befreiung von der Kapitalertragsteuer unabhängig von der Höhe des Gewinns Nur für in Spanien steuerlich ansässige Personen
Reinvestition in eine Leibrente (renta vitalicia) Reinvestition des Gewinns (bis zu 240.000 €) in eine Leibrente innerhalb von 6 Monaten; Verkäufer ≥ 65 Jahre Nur für Steuerinländer in Spanien
Nullgewinn/-verlust Durch Unterlagen nachgewiesene Verlustsituation der Transaktion Nichtansässige – Anspruch auf vollständige Rückerstattung von 3 % über das Formular Modelo 210
Steuerbefreiungen für Nichtansässige: Die meisten Steuerbefreiungen (Reinvestition in Wohnraum, Vergünstigung für Personen über 65 Jahre) stehen nur in Spanien steuerlich ansässigen Personen zur Verfügung. Für Nichtansässige besteht die einzige realistische Möglichkeit zur Steuerersparnis darin, alle Anschaffungs- und Kapitalausgaben so umfassend wie möglich zu dokumentieren.

Plusvalía Municipal: Steuer auf den Wertzuwachs von Grundstücken

Plusvalía Municipal (IIVTNU) – eine kommunale Steuer auf den Anstieg des Katasterwerts eines Grundstücks während der Besitzdauer. Sie wird von der Gemeinde berechnet und muss innerhalb von 30 Werktagen nach notarieller Beurkundung gezahlt werden.

Wichtige Änderungen nach dem Urteil des Verfassungsgerichts (2021):

  • Wenn Sie eine Immobilie mit Verlust verkaufen (Verkaufspreis unter dem Kaufpreis), haben Sie das Recht, eine Befreiung von der Plusvalía zu beantragen. Der Verlust muss durch notarielle Urkunden dokumentiert werden
  • Wahl der Berechnungsmethode: objektive Methode (Koeffizient × Katasterwert) oder Methode des tatsächlichen Wertzuwachses – wählen Sie die für Sie günstigere Variante

Besonderheiten bei nicht ansässigen Verkäufern

Steueridentifikationsnummer (NIE)

Für jede Immobilientransaktion in Spanien muss der Verkäufer über eine gültige NIE (Número de Identificación de Extranjero) verfügen. Sollte Ihre NIE abgelaufen sein oder fehlen, wenden Sie sich bitte an das spanische Konsulat oder direkt in Spanien an die Oficina de Extranjería.

Konto bei einer spanischen Bank

Obwohl ein Konto formal nicht vorgeschrieben ist, bevorzugen der Notar und der Käufer in der Praxis die Überweisung der Gelder auf ein spanisches Konto. Außerdem vereinfacht dies die Rückerstattung der einbehaltenen 3 % über die AEAT.

Vollmacht (Poder Notarial)

Wenn Sie bei der Unterzeichnung des Arras oder der notariellen Urkunde nicht persönlich anwesend sein können, lassen Sie eine notariell beglaubigte Vollmacht auf den Namen Ihres spanischen Anwalts ausstellen. Eine im Ausland ausgestellte Vollmacht muss mit einer Apostille versehen und von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden.

Steuervertretung

Nichtansässigen wird empfohlen, einen Steuervertreter (representante fiscal) in Spanien zu benennen – dies vereinfacht die Zusammenarbeit mit der AEAT und die Einreichung des Modelo 210.

Bürger der Ukraine: Spezifische Fragen für das Jahr 2026

  • Steuerstatus: Ukrainische Staatsbürger, die sich mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhalten, können als in Spanien steuerlich ansässig gelten – dies ändert den anwendbaren CGT-Satz (von 24 % auf die progressive IRPF-Steuertabelle)
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Zwischen Spanien und der Ukraine besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen – lassen Sie sich von einem Steuerberater über dessen Anwendung auf Ihre Situation beraten
  • Geldtransfer: Bei der Überweisung großer Beträge aus Spanien müssen die Anforderungen der spanischen Geldwäschebekämpfungsgesetze (AML/KYC) sowie die bankinternen Verfahren eingehalten werden

Verhandlungen: Psychologie und Taktik

Legen Sie vor Beginn der Verhandlungen ein Minimum fest

Der häufigste Fehler eines Verkäufers ist es, Verhandlungen zu beginnen, ohne sich über seine Untergrenze im Klaren zu sein. Unter dem Druck des Angebots und der Emotionen stimmen Verkäufer Bedingungen zu, die sie später bereuen. Beantworten Sie sich vor Erhalt des ersten Angebots folgende Frage:

  • Was ist für mich der minimal akzeptable Nettobetrag nach Abzug aller Kosten und Steuern?
  • Bin ich bereit, über die im Preis enthaltenen Gegenstände (Möbel, Technik) zu verhandeln, anstatt den Preis zu senken?
  • Wie sieht mein Zeitrahmen aus – wie dringend ist der Verkauf für mich?

Typische Verhandlungstaktiken von Käufern

  • „Niedriges Erstangebot“: Der Käufer beginnt mit einem Angebot, das 15–20 % unter dem Preis liegt, und rechnet mit einem Entgegenkommen. Reagieren Sie nicht emotional – der Makler verhandelt für Sie
  • „Mängelliste“: Nach der ersten Besichtigung erstellt der Käufer oder sein Makler eine Liste mit „Mängeln“, um einen Preisnachlass zu rechtfertigen. Ein Teil der Beanstandungen kann erfunden sein. Eine im Voraus vorbereitete Snagging-Liste mit bereits behobenen Mängeln entkräftet die meisten Einwände
  • „Dringlichkeit des Verkäufers“: Wenn der Käufer weiß, dass Sie es eilig haben, nutzt er dies als Druckmittel. Zeigen Sie in Verhandlungen niemals Dringlichkeit
  • „Alternative Angebote“: „Wir haben ein anderes Objekt, das uns besser gefällt.“ Das ist nicht immer wahr – oft eine Drucktaktik

Nichtmonetäre Zugeständnisse statt Preisnachlass

Erfahrene Verhandlungsführer wissen: Manchmal lässt sich der Käufer auch ohne Preissenkung zufriedenstellen:

  • Beziehen Sie Möbel oder Technik in das Geschäft mit ein
  • Bieten Sie einen flexiblen Abschlusstermin an, der den Bedürfnissen des Käufers entspricht
  • Übernehmen Sie die Kosten für den Anschluss oder kleinere Reparaturen
  • Überlassen Sie die gültige VFT-Lizenz (falls vorhanden)

Verwaltung nach dem Verkauf: Checkliste

Nach dem notariellen Abschluss hat der Verkäufer noch eine Reihe von Verpflichtungen zu erfüllen. Werden diese nicht erfüllt, kann dies zu Geldstrafen oder fortbestehenden steuerlichen Verpflichtungen führen.

Maßnahme Frist Verantwortliche Partei
Zahlung der kommunalen Wertzuwachssteuer 30 Werktage ab dem Datum der notariellen Urkunde Verkäufer / Rechtsanwalt
Einreichung des Formulars 210 (Nichtansässige) 4 Monate ab dem Datum des Verkaufs Steuerberater
Benachrichtigung der Lieferanten der Wohn- und Versorgungsgesellschaft Innerhalb von 2 Wochen Verkäufer
Aufhebung der Lastschriften Unmittelbar nach Abschluss Verkäufer
Löschung der Hypothek (falls zutreffend) Am Tag des Abschlusses Bank des Verkäufers / Rechtsanwalt
:- :- :-
Abschluss/Umschreibung der Versicherung Innerhalb von 1 Monat Verkäufer

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich die Immobilie ohne CEE verkaufen?
Nein. Der Energieausweis ist für jede Vermarktungsmaßnahme der Immobilie zwingend erforderlich. Sein Fehlen stellt einen direkten Verstoß gegen das Decreto 218/2005 dar und kann mit Geldstrafen von bis zu 6.000 € geahndet werden.

Was ist der „Valor de Referencia“ und wie wirkt er sich auf die Transaktion aus?
Der „Valor de Referencia“ ist der vom Catastro festgelegte administrative Katasterwert. Ab 2022 dient er als Mindestgrundlage für die Berechnung der Käufersteuer (ITP). Liegt der Kaufpreis unter dem „Valor de Referencia“, werden die Käufersteuern auf Basis dieses administrativen Wertes berechnet, was die Transaktion für den Käufer weniger attraktiv machen kann.

Kann ich eine Immobilie verkaufen, wenn darauf eine Hypothek lastet?
Ja. Die Hypothek wird am Tag der notariellen Beurkundung getilgt: Der Käufer überweist den Betrag, mit dem die Restschuld an die Bank des Verkäufers beglichen wird. Der Restbetrag wird an den Verkäufer ausgezahlt. Es ist erforderlich, rechtzeitig bei der Bank ein „certificado de deuda pendiente“ (Schuldenbescheinigung) anzufordern.

Was passiert, wenn ich bei der Unterzeichnung der notariellen Urkunde nicht anwesend sein kann?
Erteilen Sie Ihrem spanischen Anwalt eine notarielle Vollmacht (Poder Notarial). Wenn die Vollmacht im Ausland ausgestellt wird, muss sie mit einer Apostille versehen und von einem vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden.

Brauche ich einen eigenen Anwalt, wenn die Agentur die Transaktion abwickelt?
Dies wird dringend empfohlen, insbesondere für Nichtansässige. Der Makler vertritt die Interessen der Transaktion insgesamt; ein unabhängiger Anwalt auf Seiten des Verkäufers schützt ausschließlich Ihre Interessen – er prüft alle Dokumente, kontrolliert die steuerlichen Verpflichtungen und stellt die Korrektheit der notariellen Urkunde sicher.

Ist der Verkauf steuerpflichtig, wenn ich die Immobilie zu einem niedrigeren Preis verkaufe, als ich sie gekauft habe?
Nein. Bei einem Verlustverkauf wird keine Kapitalertragsteuer (CGT) erhoben. Darüber hinaus haben Sie das Recht, die vom Käufer einbehaltenen 3 % durch Einreichung des Formulars Modelo 210 zurückzufordern. Es ist wichtig, den Verlust durch notarielle Kauf- und Verkaufsurkunden zu belegen.

Dieser Leitfaden dient lediglich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für konkrete Entscheidungen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt und Steuerberater, der auf spanisches Recht spezialisiert ist.

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